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Checkliste Feststellungsverfahren bei Betriebsvermögen, Anteilen am Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften
Es handelt sich um
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□ | ein Einzelunternehmen, einen
Anteil an einer Personengesellschaft oder einen Anteil an einer
Kapitalgesellschaft ohne Unterbeteiligung i. S. des
§ 13b Abs. 2 Nr. 3
ErbStG (weiter mit I.); |
□ | ein
Einzelunternehmen, einen Anteil an einer Personengesellschaft, einen Anteil an
einer Kapitalgesellschaft mit Unterbeteiligung i. S. des
§ 13b Abs. 2 Nr. 3
ErbStG (mehrstufiges Beteiligungsverhältnis, weiter mit
II.); |
I. Wertfeststellung ohne Unterbeteiligung
Die Anforderung der Wertfeststellung beim Betriebsfinanzamt erfolgt durch das Erbschaftsteuerfinanzamt. Die für eine Steuerbefreiung notwendigen Angaben werden dem Erbschaftsteuerfinanzamt zum Teil als Bestandteil des Feststellungsbescheids und zum Teil nur nachrichtlich vom Betriebsfinanzamt mitgeteilt.
Die zutreffende Ermittlung folgender Werte ist bei der Wertfeststellung des Einzelunternehmens, des Anteils an einer Personengesellschaft oder an einer Kapitalgesellschaft zu überwachen (Bestandteile des Feststellungsbescheids des Betriebsfinanzamts):
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□ | die Ermittlung der
Ausgangslohnsumme; |
□ | die Ermittlung der Anzahl der
Beschäftigten; |
□ | die Ermittlung der Summe der
gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungs... |