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NWB Nr. 51 vom Seite 4180

Erneute doppelte Haushaltsführung ohne Wohnungswechsel

BFH gestattet Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen

Lukas Hilbert

[i]BFH, Urteil v. 8. 7. 2010 - VI R 15/09 NWB CAAAD-53901 Neben Unterkunftskosten und Aufwendungen für Familienheimfahrten sind in den ersten drei Monaten nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch die gesetzlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten abziehbar. Im Urteil v. - VI R 15/09 NWB CAAAD-53901 hatte der Einkommen- und Lohnsteuersenat des BFH zu entscheiden, ob eine doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort auch in der dazu schon zuvor genutzten Wohnung erneut begründet werden kann. Seine Entscheidung fiel zugunsten der Steuerpflichtigen aus.

Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB BAAAB-14582 der infoCenter-Beitrag „Doppelte Haushaltsführung” aufrufbar.

I. Doppelte Haushaltsführung ermöglicht Werbungskostenabzug

Wer außerhalb des Orts, an dem er tätig ist, einen eigenen Hausstand unterhält und auch am auswärtigen Beschäftigungsort übernachtet, unterhält definitionsgemäß eine steuerlich beachtliche, beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung. Beschäftigungsort ist dabei der Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG können dann durch die doppelte Haus...