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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 7 K 4311/01 EFG 2005 S. 1344 Nr. 17

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Kostenlose Überlassung von Kleidungsstücken an Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil?

Leitsatz

Die im betrieblichen Interesse (einheitliches Erscheinungsbild der Mitarbeiter) des Arbeitgebers kostenlose Überlassung von Hemden und Blusen an Arbeitnehmer stellt keine Zuwendung eines geldwerten Vorteils dar. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Kleidung auch privat getragen werden könnte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 2270 Nr. 42
DStRE 2005 S. 1066 Nr. 18
EFG 2005 S. 1344 Nr. 17
KÖSDI 2005 S. 14810 Nr. 10
KAAAB-52497

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