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Umsatzsteuer; | Abwrackprämien im Kfz-Handel
Einige Kfz-Hersteller gewähren ihren Vertragshändlern eine sog. ,,Abwrackprämie'', wenn diese beim Verkauf eines Neuwagens den Gebrauchtwagen des Käufers in Zahlung nehmen und nachweislich verschrotten. Über die gewährte Prämie wird dem Vertragshändler vom Kfz-Hersteller eine Gutschrift mit gesondertem USt-Ausweis erteilt. Dazu führt die folgendes aus: Die vom Kfz-Hersteller geleistete Prämie ist ustl. als Preisnachlaß zu behandeln. In Höhe der Prämie mindert sich bei dem Vertragshändler die Bemessungsgrundlage für das bereits angekaufte Neufahrzeug. Der Vertragshändler hat deshalb den ursprünglich in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug und der Kfz-Hersteller dementsprechend seinen Umsatz zu korrigieren. Hinsichtlich der Lieferun...