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NWB Nr. 26 vom Seite 1758

Ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs an Wirtschaftsgütern des Privatvermögens

Nutzbares Gestaltungsmittel in der Nachfolgeberatung oder Irrweg?

Jonas Toussaint

[i]Schmalbach, Nießbrauch, infoCenter, NWB TAAAB-14443 Die Rechtsprechung hat klare und in sich schlüssige Leitlinien aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen dem Nießbraucher die laufenden Einkünfte zuzurechnen sind. Hierbei kommt es bei Gesellschaften maßgebend auf die Beeinflussung der Entscheidungsprozesse innerhalb der Gesellschaft an, d. h. bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften muss auf das Stimmrecht – vorzugsweise durch Vollmacht – Einfluss genommen werden (Sonderfall: Veto-Position bei Quotennießbrauch an einem Personengesellschaftsanteil). Bei Kapitalgesellschaften bzw. Personengesellschaften kann man hier aufgrund des (fehlenden) Steuersatzgefälles auch bewusst dem Nießbraucher nur einen Netto-Nießbrauch, ohne Stimmrechtsvollmacht, zuwenden, wodurch man eine erhöhte Gestaltungsfreiheit innerhalb der Nachfolgeplanung erreicht.

I. Einleitung

[i]Nießbrauch an GesellschaftsanteilenDer Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften und an vermögensverwaltenden Personengesellschaften bezüglich von diesen erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen und die entsprechende Zurechnung von Einkünften daraus sind Gegenstand zweier aktueller BFH-Entsch...BStBl 2022 II S. 544BStBl 2023 II S. 389