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Zweifelsfragen zu den Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine auf die Rechnungslegung zum 31.12.2021 sowie deren Prüfung
IDW veröffentlicht Fachlichen Hinweis
Das IDW hat für die wichtigsten Fragen zur Berücksichtigung des Kriegs gegen die Ukraine in Abschlüssen zum Stichtag in Rechnungslegung und Prüfung einen Fachlichen Hinweis erstellt, um Unternehmen und Abschlussprüfer direkt zu unterstützen.
Wie ist der Krieg Russlands gegen die Ukraine zum Stichtag bilanziell nach HGB und IFRS einzuordnen?
Welche Auswirkungen können sich konkret ergeben?
Was ist für den Abschlussprüfer zu beachten?
I. Einleitung
Zahlreiche deutsche Unternehmen unterhalten Geschäftsbeziehungen in die Ukraine oder nach Russland. Der Einmarsch der russischen Streitkräfte in die Ukraine am , die gegen Russland verhängten Sanktionen, die von russischer Seite erfolgten Gegensanktionen und auch die von alledem ausgehenden Reaktionen auf den Güter- und Finanzmärkten können aus der Perspektive eines bilanzierenden Unternehmens bzw. Konzerns Sachverhalte darstellen, die sich auf die Rechnungslegung auswirken können.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat am einen Fachlichen Hinweis mit dem Titel „Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung und deren Prüfung“ veröffentlicht. Es beabsichtigt, auf diese Weise sowohl den bilanzierenden Unternehmen und Konzernen als auch den jeweiligen Abschlussprüfern eine Hilfestellung zu geben. Das IDW nimmt sich dabei zunächst solchen Fragen an, die sich branchenunabhängig in Jahres- und Konzernabschlüssen zum Abschlussstichtag des stellen. Viele dieser Abschlüsse sind derzeit noch nicht – oder noch nicht abschließend – aufgestellt und geprüft bzw. festgestellt oder gebilligt.
Nachfolgend werden die wesentlichen Aussagen dieses Fachlichen Hinweises dargestellt und erläutert. Dabei werden zunächst Aspekte der nationalen Rechnungslegung betrachtet, ehe anschließend in vergleichbarer Weise für Fragestellungen die Perspektive eines IFRS-(Konzern-)Abschlusses eingenommen wird. Für beide Rechtskreise betrifft dies inhaltlich in erster Linie Berichtspflichten im Anhang und im Lagebericht. Im Anschluss daran werden Fragen beleuchtet, die sich bei der Abschlussprüfung stellen. Der Beitrag schließt mit einem Resümee.