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Arbeitshilfe - Stand: 19.01.2022

Due-Diligence-Prüfungen – Checkliste

Jörgen Erichsen
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Version 2022.0

Due-Diligence-Prüfungen (DDP), ins Deutsche übersetzt etwa „Sorgfältigkeitsprüfungen“, können z. B. im Rahmen von Unternehmenskäufen oder-bewertungen, bei der Planung von Fusionen, der Kooperation mit anderen Unternehmen oder einer allgemeinen Werthaltigkeitsprüfung des Betriebes erfolgen.

Es werden dabei regelmäßig nicht „nur“ Finanzzahlen bewertet, sondern z. B. auch Verträge, Kundenbeziehungen, Abläufe oder Mitarbeiterqualifikationen durchleuchtet und analysiert.

Die Checkliste fasst zentrale Aspekte zur Umsetzung von DDP im Unternehmen zusammen. Sie beziehen sich nicht auf einzelne Prüffelder, sondern auf die DDP als Ganzes.

Den ausführlichen Beitrag zu dieser Thematik finden Sie hier: .