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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 6 K 35/19 EFG 2020 S. 189 Nr. 3

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a ; EStG § 19

Berücksichtigung von Werbungskosten für eine Zweitwohnung, die für Übernachtungen im Rahmen einer wechselnden Auswärtstätigkeit sowie als Büroarbeitsplatz genutzt wird

Leitsatz

Die Kosten einer vom Lebensmittelpunkt entfernten Zweitwohnung, die für Übernachtungen im Rahmen einer wechselnden Auswärtstätigkeit sowie als Büroarbeitsplatz genutzt wird, sind insgesamt nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigungsfähig.

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 8 Nr. 12
DStRE 2020 S. 534 Nr. 9
EFG 2020 S. 189 Nr. 3
KÖSDI 2020 S. 21636 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2020 S. 886
JAAAH-40182

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