Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses eines Tochterunternehmens
Leitsatz
Die Befreiung von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses eines Tochterunternehmens nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 a.F. HGB setzte voraus, dass sich die Verpflichtung des Mutterunternehmens zur Verlustübernahme genau auf diejenigen Verluste des Tochterunternehmens bezog, die zu dem Abschlussstichtagtag des Tochterunternehmens entstanden waren, für den die Befreiung beantragt wurde. Die Verlustübernahme musste außerdem den Anforderungen des § 302 AktG genügen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:OLGK:2018:0713.28WX2.18.00
Fundstelle(n): AG 2019 S. 313 Nr. 8 DStR 2018 S. 12 Nr. 41 JAAAH-13572
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