Inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid
zulässige Rückwirkung
Aussetzung eines Verfahrens betreffend einen Folgebescheid
Leitsatz
1. Mit der Regelung des § 10d Abs. 4 S. 4 EStG 2010 wird eine inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den
Einkommensteuerbescheid erreicht, obwohl der Einkommensteuerbescheid kein Grundlagenbescheid ist.
2. Der in § 52 Abs. 25 S. 5 EStG 2010 enthaltene Anwendungsbefehl, wonach § 10d Abs. 4 S. 4 und 5 EStG 2010 auf alle Verluste
anzuwenden sind, für die nach dem eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags abgegeben wird,
verstößt nicht gegen die Verfassung.
3. Eine Entscheidung über die Feststellung des Verlustvortrags zum und zum ist nicht möglich, solange
über die Rechtmäßigkeit des Bescheides über die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags zum , der insoweit
als Grundlagenbescheid anzusehen ist, nicht entschieden ist. Das Verfahren betreffend die Folgebescheide ist zwingend auszusetzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 1622 Nr. 29 DStR 2018 S. 6 Nr. 2 EFG 2017 S. 984 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2017 S. 2243 JAAAG-44887
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