Außensteuergesetz Kommentar
3. Aufl. 2017
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§ 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter
(Fuhrmann)
A. Allgemeines
I. Systematische Stellung des § 7
1§ 7 Abs. 1 hat innerhalb des Systems der Hinzurechnungsbesteuerung eine zentrale Funktion, da die wesentlichen Tatbestandsvoraussetzungen für den Grundtatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung und deren Rechtsfolge benannt werden. Dieser Grundtatbestand wird in § 7 Abs. 6 bis 8 um spezielle Regelungen für Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter, Einkünfte aus Investmentvermögen und Einkünfte von REIT-Gesellschaften ergänzt. Darüber hinaus wird in § 7 der persönliche Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung definiert.
2Die gesetzliche Konstruktion der Hinzurechnungsbesteuerung hat zur Konsequenz, dass sich die Rechtsvoraussetzungen und die Rechtsfolge vielfach überlagern und eng miteinander verbunden sind. Die Hinzurechnung bewirkt gem. § 10 Abs. 2 als Rechtsfolge, dass der unbeschränkt Steuerpflichtige in der Regel nach dem Maßstab der Beteiligung am Nennkapital der ausländischen Gesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Höhe des Hinzurechnungsbetrages erzielt. Hinzurechnungsobjekte sind die in § 8 definierten Zwischeneinkünfte, deren Höhe sich nach § 10 bestimmt. Rechtsvoraussetzungen für die Hinzurech...