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StuB Nr. 2 vom Seite 73

Die 12 wichtigsten Entscheidungen des BFH im Jahre 2015 an der Schnittstelle von Insolvenz- und Steuerrecht

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

I. Einführung

Ein gesetzlich kodifiziertes Insolvenzsteuerrecht existiert in Deutschland nicht. Der Rechtsanwender muss sich durch ein Dickicht von Verwaltungsanweisungen und Entscheidungen des BFH arbeiten (vgl. Busch/Winkens/Bücker, Insolvenzrecht und Steuern visuell, 2. Aufl., Stuttgart 2014; Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 11. Aufl., Herne 2016).

II. Verfahrensrecht

Hinsichtlich der Verjährungsunterbrechung gilt nach NWB UAAAF-06776): Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat keine Auswirkung auf die Unterbrechung der Verjährung durch eine gewährte AdV oder eine Zahlungsaufforderung. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet die Verjährung nach Zahlungsaufforderung mit Ablauf der neuen Verjährungsfrist, die Unterbrechung der Verjährung durch AdV gem. § 231 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn die AdV abgelaufen ist.

Zur Einordnung zu Aktiv- und Passivprozessen hat der BFH entschieden: Wendet sich das FA gegen die Entscheidung des FG über die Festsetzung der Zinsen, handelt es sich um einen Passivprozess, da bei einer Verpflichtung der Klägerin zur Zahlung der Zinsen die Insolvenzmasse geschmälert würde. Auch in...