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Lexikon - Stand: 07.08.2025

Mindestlohn

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im August

Erhöhung für die Jahre 2026 und 2027

Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 12,82 € pro Stunde auf 13,90 € pro Stunde für das Jahr 2026 und 14,60 € pro Stunde für das Jahr 2027 beschlossen. Dieser Beschluss muss noch formal vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch eine entsprechende Verordnung umgesetzt werden.

Die Erhöhung des Mindestlohns führt auch automatisch zu einer Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs. Die Formel hierfür lautet: Mindestlohn x 130 : 3, aufgerundet auf volle Euro. Somit beträgt die Geringfügigkeitsgrenze:

2026: 13,90 € × 130 : 3 = 602,33 €, aufgerundet = 603 € monatlich;

2027: 14,60 € × 130 : 3 = 632,66 €, aufgerundet = 633 € monatlich.

Neues auf einen Blick:

Ab wurde der Mindestlohn durch die Mindestlohnkommission auf 12,82 € je Arbeitsstunde festgesetzt.

Die Änderung des Mindestlohnes ab hat insbesondere Auswirkungen auf den Bereich Geringfügige Beschäftigungen (siehe dieses Stichwort), da mit der Änderung auch eine dynamische Gestaltung der Geringfügigkeitsgrenze, abhängig vom Mindestlohn, einhergeht.

Gleichzeitig ändert sich auch die Grenze für den Übergangsbereich nach §...

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