Bedeutung der amtlichen AfA-Tabellen für die Bestimmung des AfA-Satzes
Leitsatz
Die AfA-Tabellen berücksichtigen sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines WG und haben die
Vermutung der Richtigkeit für sich, ohne dass sie für die Gerichte bindend wären.
Wenn ein FG von der in der amtlichen AfA-Tabelle zu Grunde gelegten Nutzungsdauer eines WG generell und nicht nur wegen der
Besonderheiten des Einzelfalls abweicht, erfordert dies eine Auseinandersetzung mit den Erkenntnisgrundlagen der FinVerw,
auf denen die AfA-Tabelle beruht. Entsprechendes gilt für die am Besteuerungsverfahren Beteiligten.
Die AfA-Tabellen des BMF haben für das FA den Charakter einer Dienstanweisung.
Solange die AfA-Tabelle die Nutzungsdauer eines WG im Einzelfall vertretbar abbildet, ist die FinVerw an die Erfahrungswerte
der Tabelle i.R. einer tatsächlichen Verständigung gebunden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 2226 Nr. 37 BBK-Kurznachricht Nr. 21/2014 S. 995 DStR 2016 S. 6 Nr. 20 DStRE 2016 S. 840 Nr. 14 DStZ 2014 S. 697 Nr. 20 EFG 2014 S. 1780 Nr. 20 GStB 2015 S. 12 Nr. 1 KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 9 KÖSDI 2014 S. 19112 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2015 S. 72 Ubg 2016 S. 492 Nr. 8 JAAAE-72047
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