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Arbeitshilfe - Stand: 01.04.2021

IFRS Anhang-Checkliste

Dr. Norbert Lüdenbach und Dr. Jens Freiberg
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Stand: IFRS 2020 - Version 2021.0

Die Checkliste Anhangangaben IFRS 2020 soll ausschließlich als Unterstützung bei der Überprüfung der Vollständigkeit der spezifischen Anhangangaben eines IFRS-Abschlusses zum dienen.

Die Checkliste findet Anwendung auf IFRS-Jahres- und Konzernabschlüsse, die am oder nach dem enden.

Bei der Verwendung dieser Checkliste gilt es zu beachten, dass für gesetzliche IFRS-Abschlüsse in der EU grundsätzlich nur solche IFRS verpflichtend anzuwenden bzw. freiwillig anwendbar sind, die bereits von der EU in EU-Recht übernommen wurden (Endorsement).

Die Checkliste berücksichtigt daher sämtliche IFRS, die bis zum 31. Dezember vom IASB veröffentlicht wurden, bis dahin in EU-Recht übernommen wurden (Endorsement) und dahingehend anhangspezifische Anforderungen vorschreiben.

Darüber hinaus enthält diese Checkliste auch bereit solche vom IASB verabschiedeten IFRS und Änderungen, die erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen (teilweise auch ohne dass ein Endorsement in EU-Recht bereits erfolgt ist). Diese sind farblich hervorgehoben. Auf Bilanzierungsvorschriften (Ansatz- und Bewertung) ...