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Neuregelung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 1. 10. 2013
11. Verordnung zur Änderung der UStDV
[i]Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung vom 25. 3. 2013, BGBl 2013 S. 602Der Bundesrat hat am die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung verabschiedet. Mit der Änderungsverordnung werden die Belegnachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen gegenüber den seit dem geltenden Bestimmungen, die im Verwaltungswege ausgesetzt worden waren, für nach dem ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen neu geregelt. Nach der neu gefassten UStDV gilt die Gelangensbestätigung „insbesondere” als geeigneter Belegnachweis. Der Nachweis durch andere Belege wie Frachtbrief oder Konossement ist wieder möglich. Die Gelangensbestätigung ist somit eine, jedoch nicht alleinige Nachweismöglichkeit.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Vorbemerkung
[i]11. Verordnung zur Änderung der UStDV vom Bundesrat angenommenDer Bundesrat hat am die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (vom , BGBl 2013 I S. 602) verabschiedet (die angenommene Textfassung entspricht unverändert dem Verordnungsentwurf lt. BR-Drucks. 66/13). Mit der Änderungsverordnung werden die Belegnachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen gegenüber den seit dem geltenden Bestimmungen, die im Verwaltungswege ausgesetzt worden waren, für nach dem ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen neu g...