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Weitere Entlastungen für Kleinstkapitalgesellschaften
Am wurde der Entwurf zu Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung an Länder und Verbände versandt.
Mit den Neuregelungen werden die Optionen, die die im April in Kraft getretene Micro-Richtlinie gewährt, weitestgehend ausgenutzt. Erfasst werden alle Kleinstkapitalgesellschaften, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: Umsatzerlöse bis 700.000 €, Bilanzsumme bis 350.000 € sowie durchschnittliche Zahl beschäftigter Arbeitnehmer bis zehn. Inhaltlich sieht der Gesetzentwurf folgende wesentliche Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung vor:
Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie best...