Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Wechsel der Zuständigkeit für den Erlass eines Abrechnungsbescheids durch Wohnsitzwechsel des Steuerpflichtigen
Für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist die Finanzbehörde zuständig, die den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, um dessen Verwirklichung gestritten wird, festgesetzt hat. Nachträgliche Änderungen der die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung begründenden Umstände – wie z. B. ein Wohnsitzwechsel des Stpfl. – führen nicht zu einem Wechsel jener Zuständigkeit (Bezug: § 19, § 26, § 218 Abs. 2 AO; § 82 InsO).
Im Urteilsfall wurde über das Vermögen des Ehemanns das Insolvenzverfahren eröffnet. Das war dem bisher örtlich für ihn zuständigen FA bekannt. Der Insolvenzschuldner zog nunmehr in den Zuständigkeitsbereich eines anderen FA um und gab zusammen mit seiner Ehefrau die Einkommensteuererklärungen beim neu zuständigen FA ab, ohne auf das Insolvenzverfahren hinzuweisen. Das neu zu...