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Arbeitshilfe - Stand: 09.02.2010

Mandanten-Merkblatt: Anlegerrechte gestärkt - Banken müssen Beratungsprotokoll anfertigen

Sowohl die Finanzmarktkrise als auch die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers mit den Totalverlusten bei den von ihr ausgegebenen Zertifikaten haben gezeigt, dass es für Anleger oft schwierig ist, ihre Ansprüche im Fall einer Falschberatung durchzusetzen. Das „Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung” (Anlegerschutzgesetz/Schuldverschreibungsgesetz) soll Abhilfe schaffen. Es ist seit in Kraft, und Banken mussten die Änderungen bis zum umgesetzt haben. Es verpflichtet sie z. B, für jedes Beratungsgespräch ein Protokoll anzufertigen, das den wesentlichen Hergang des Beratungsgesprächs nachvollziehbar protokolliert. Außerdem wurde ein siebentägiges Rücktrittsrecht eingeführt.

Das Mandanten-Merkblatt zu diesem Thema können Sie Ihren Mandanten zur ersten Information an die Hand geben. Grundlage dieses Mandanten-Merkblatts ist der Beitrag in der NWB-EV 3/2010 von Dembowski (vgl. NWB-EV 3/2010 S. 83).

Mandanten-Merkblatt: Anlegerrechte gestärkt - Banken müssen Beratungsprotokoll anfertigen

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