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NWB Nr. 48 vom Seite 3737

Die Europäische Privatgesellschaft (SPE)

Eine neue Gesellschaftsform des Europäischen Rechts

Dr. Björn-Axel Dißars

[i]KOM(2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08, s. auch http://ec.europa.eu/internal_market/company/epc/index_de.htmDie Vereinheitlichung des Europäischen Gesellschaftsrechts wird von der Europäischen Kommission unaufhaltsam vorangetrieben. Am hat die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung zur Schaffung einer weiteren Gesellschaftsform, der Europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea – SPE), vorgelegt. Durch diese SPE-Verordnung wird ein weitgehend in sich geschlossenes Regelungswerk vorgegeben. Sie ist dem nationalen Recht grundsätzlich entzogen. Die SPE ist eine Kapitalgesellschaft mit geringem Mindestkapital, wobei derzeit noch unklar ist, ob das Mindestkapital 1 € oder jedenfalls bei Fehlen einer Solvenzbescheinigung 8.000 € betragen wird. Die Anteilseigner haben einen großen Freiraum hinsichtlich der Gestaltung der Anteilsrechte und der Organisation der Gesellschaft. Die Struktur der SPE, wesentliche Vorgaben für die Leitungsorgane und deren Haftung schildert dieser Beitrag.

I. Historie

[i]Reaktion auf Kommissionsentwurf nicht einhellig positiv – Einführung der SPE zum 1. 7. 2010?Seit 2005 gibt es die Europäische Aktiengesellschaft (SE), die auf die EU-Verordnung Nr. 2157/2005 zurückgeht und mit Einführungsgesetz v. in das Deutsche Recht umgesetzt wurde. Am hat die E...