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NWB Nr. 24 vom Seite 1827

Besteuerung von Tagespflegepersonen

Neue Regelungen zur Betriebsausgabenpauschale und Steuerpflicht der Einnahmen

Katja Gragert

[i]Gragert/Wichert, NWB 2009 S. 128Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 müssen auch Tagespflegepersonen, die aus öffentlichen Kassen bezahlt werden, die erhaltenen Betreuungsgelder im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) versteuern. Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Betreuungstätigkeit besteht neben dem Abzug der tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Betriebsausgaben auch die Möglichkeit, eine Betriebsausgabenpauschale (300 €/Monat/Kind bei Vollzeitbetreuung) abzuziehen. Wird das Kind nicht vollzeitbetreut, ist diese Betriebsausgabenpauschale anteilig zu kürzen. Bislang war jedoch ungeklärt, wie diese Kürzung vorzunehmen ist. Mit [i]BMF, Schreiben v. 20. 5. 2009 - S 2246 NWB UAAAD-22071 nimmt die Verwaltung hierzu erstmals Stellung. Außerdem enthält dieses BMF-Schreiben Ausführungen darüber, wie Betreuungsgelder aus öffentlichen Kassen, die für Betreuungsleistungen in 2008 gezahlt werden, zu behandeln sind, wenn diese erst nach Ablauf des Jahrs 2008 an die Tagespflegeperson ausbezahlt werden. Trotz des Schreibens bleiben einige Fragen ungeklärt – wie z. B. die Behandlung des Essensgelds oder die Behandlung der sog. Familienpfleg...