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Arbeitshilfe - Stand: 01.12.2021

Antrag auf Grundsteuererlass - Muster

Catrin Geißler
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Trotz erheblicher Bemühungen können Immobilien häufig nicht vermietet werden. Bleiben Mieteinnahmen unverschuldet aus, so kann dies zum teilweisen Erlass der Grundsteuer führen. Der entsprechende Erlassantrag muss bis zum 31. 3. des Folgejahrs bei den Gemeinden bzw. in den Stadtstaaten beim Finanzamt gestellt werden.

Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu vertreten hat. Ein 25-prozentiger Grundsteuererlass ist möglich, wenn der normale Rohertrag um mehr als 50 Prozent gemindert wird. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen.

Maßstab für die Ermittlung der Ertragsminderung ist die übliche Jahresrohmiete. Diese ist in Anlehnung an die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlte Jahresrohmiete zu schätzen. Die tatsächlich zu Beginn des Erlasszeitraums erzielte Miete ist nicht maßgebend. Allerdings trägt die tatsächlich gezahlte Miete die Vermutung der üblichen Jahresrohmiete in sich. Neben dem Antrag muss nachgewiesen werden, dass der Immobilieneigentümer die ...