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Aktuelle Neuerungen durch die Lohnsteuer-Richtlinien 2008
Bei den Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008) ist die Vereinfachung im Bereich der Reisekosten durch die Einführung des einheitlichen Begriffs der Auswärtstätigkeit hervorzuheben. Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit werden unter dem Begriff der beruflich veranlassten „Auswärtstätigkeit” zusammengefasst. Zudem sind u. a. Fahrtkosten zu einer auswärtigen Tätigkeitsstätte sowie Übernachtungskosten zeitlich unbegrenzt als Reisekosten abzugsfähig, die bisherige Dreimonatsregelung ist entfallen. Auch der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte wird aufgrund der BFH-Rechtsprechung in den LStR 2008 neu definiert.
Die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 sind im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) unter der NWB DokID NWB FAAAC-63931 abrufbar.
Weiter finden Sie im NWB SteuerXpert eine Gegenüberstellung (Synopse) der Regelungen in den LStR 2005 und LStR 2008.
Datei öffnen S. 42
I. Anwendung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008
Die LStR 2008 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem zufließen. Sie gelten auch für frühere Zeiträume, soweit sie geänderte Vorschriften des EStG betreffen, die vor dem anzuwenden sind. Die LStR 2008 sind auch für frühere Jahre ...