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FG Köln Urteil v. - 2 K 1629/05 EFG 2007 S. 635 Nr. 8

Gesetze: AO 1977 § 150 Abs 3, UStG § 18 Abs 9

Umsatzsteuer:

Ordnungsmäßigkeit eines Vorsteuervergütungsantrags

Leitsatz

1) Die Sechs-Monats-Frist für den Vorsteuervergütungsantrag nach § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG ist eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist.

2) Für einen ordnungsgemäßen Vergütungsantrag ist gemäß § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG die Unterschrift des Unternehmers erforderlich.

3) Die Unterschrift eines Bevollmächtigten ist jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn der Unternehmer nicht i.S. des § 150 Abs. 3 AO an der Leistung der Unterschrift gehindert ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 780 Nr. 12
EFG 2007 S. 635 Nr. 8
UR 2007 S. 622 Nr. 16
JAAAC-38704

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