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BFH 13.07.2006 V R 46/05, BBK 2/2007 S. 4652

Umsatzsteuer-Berichtigung bei Preisnachlässen innerhalb der Leistungskette

In dem vom BFH am entschiedenen Fall vermittelte der Inhaber eines Handy-Geschäftes (Kläger) einen Handy-Vertrag zwischen dem Telefonkunden und dem Telefonunternehmen. Als Anreiz für den Telefonkunden, den Handy-Vertrag abzuschließen, zahlte der Kläger diesem eine kleine Vergütung. Vom Telefonunternehmen erhielt der Kläger eine umsatzsteuerpflichtige Vermittlungsprovision.

Der BFH entschied nun, dass die an den Kunden gezahlte Vergütung die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die Vermittlungsleistung mindert, die gegenüber dem Telefonunternehmen erbracht wurde: Der Kläger darf deshalb die Umsatzsteuer zu seinen Gunsten berichtigen; der Vorsteueranspruch des Telefonunternehmens bleibt hingegen unverändert in voller Höhe bestehen. Zwar hat der Kläger nur gegenüber dem Telefonu...