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BFH Urteil v. - VIII R 31/70 BStBl 1972 II S. 943

Leitsatz

1. Eine Rückstellung wegen der mit einer Geschäftsverlegung verbundenen Risiken ist erst in dem Wirtschaftsjahr zulässig, in dem einzelne Geschäftsverlegungsmaßnahmen tatsächlich in Angriff genommen werden.

2. Das gilt auch, wenn die Geschäftsverlegung durch die Kündigung der gemieteten Räume notwendig wird, in denen der Steuerpflichtige seinen Betrieb führt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 943
BFHE S. 136 Nr. 107,
JAAAA-99370

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