Keine Einbeziehung von Nachbelastungen von unterjährig angemeldeten Verrechnungspreisen in den Zollwert
Leitsatz
1. Die Zollwertermittlung ist eine waren- und stichtagsbezogene Wertermittlung.
2. Der Zollkodex lässt es nicht zu, als Zollwert einen vereinbarten Transaktionswert zugrunde zu legen, der sich teilweise
aus einem zunächst in Rechnung gestellten und angemeldeten Betrag und teilweise aus einer pauschalen Berichtigung nach Ablauf
des Abrechnungszeitraums zusammensetzt, ohne dass sich sagen lässt, ob am Ende des Abrechnungszeitraums diese Berichtigung
nach oben oder nach unten erfolgen wird. Daher können unterjährig angemeldete Verrechnungspreise nicht nachträglich korrigiert
werden.
Fundstelle(n): IWB-Kurznachricht Nr. 8/2023 S. 289 IAAAJ-33527
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