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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 2501/21 Erb

Gesetze: ErbStG § 1 Abs. 2; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 21 Abs. 1 Satz 1; ErbStG § 21 Abs. 1 Satz 4; ErbStG § 21 Abs. 2 Nr. 2

Anrechnung der schweizerischen Erbschaftsteuer auf die deutsche Schenkungsteuer – Auslegung der Entsprechungsklausel – Zeitliche Reihenfolge der Steuerentstehung

Leitsatz

  1. Die auf eine in den letzten fünf Jahren vor dem Tode des Erblassers erfolgte Schenkung festgesetzte und gezahlte schweizerische Erbschaftsteuer, mit der die Vorschenkung bei der Ermittlung der erbschaftsteuerpflichtigen Bemessungsgrundlage als Hinzurechnungsposition erfasst worden ist, ist auf die in Deutschland für den identischen Lebenssachverhalt festgesetzte Schenkungsteuer anzurechnen.

  2. Die Entsprechungsklausel in § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist dahin auszulegen, dass die unterschiedliche rechtliche Einordnung als Schenkungsvorgang bzw. Erbschaft nach dem Sinn und Zweck des § 21 ErbStG der Anrechnung der ausländischen Steuer dann nicht entgegensteht, wenn sich die Besteuerung in beiden Staaten sich auf den gleichen Steuergegenstand bezieht.

  3. Die Anrechnung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die deutsche Steuer vor der ausländischen Steuer entsteht (Anschluss an , EFG 2012, 152).

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 43
DStRE 2022 S. 1441 Nr. 23
ErbBstg 2023 S. 62 Nr. 3
ErbBstg 2023 S. 63 Nr. 3
ErbStB 2022 S. 229 Nr. 8
IWB-Kurznachricht Nr. 1/2023 S. 34
IWB-Kurznachricht Nr. 1/2023 S. 34
IWB-Kurznachricht Nr. 1/2023 S. 40
IWB-Kurznachricht Nr. 1/2023 S. 40
IWB-Kurznachricht Nr. 16/2022 S. 619
UVR 2022 S. 360 Nr. 12
IAAAJ-15289

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