Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 41 vom Seite 3054

Die neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise

15 wichtige Neuerungen im zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes

Prof. Dr. Siegfried Grotherr

[i]BMF, Schreiben v. 14.7.2021, NWB BAAAH-83917 Nachdem das BMF bereits am (BStBl 2020 I S. 1325) ein Schreiben zu den verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten bei der Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen sowie zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen herausgegeben hatte, folgt nunmehr mit Datum v.  ein Schreiben zu den materiell-rechtlichen Grundsätzen [i]Gehrmann, Verrechnungspreise, infoCenter, NWB XAAAB-88601 für die internationale Einkunftsabgrenzung, insbesondere für die Einkünftekorrektur nach § 1 AStG und nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen. Die neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v.  (NWB BAAAH-83917) fassen bisherige Inhalte von insgesamt sieben Verwaltungserlassen mit Bezug zu Verrechnungspreisfragen zusammen und heben diese auf. Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien (im Weiteren kurz „OECD-VPL“) bekommen den Charakter von fachlichen Auslegungshinweisen. Dies mag aus der Sicht der Steuerpflichtigen der Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung dienlich sein, macht die Rechtsanwendung jedoch auch tendenziell unübersichtlicher. Der nachfolgende Beitrag soll wichtige Neuerungen der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise schlaglichtartig beleuchten.

S. 3055

I. Gesetzesänderungen im Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz und im ATAD-Umsetzungsgesetz als Ausgangsgrundlagen

[i]Hörster, NWB 23/2021 S. 1652Mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG; BGBl 2021 I S. 1259) sowie den „Nachbesserungen“ im ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG; BGBl 2021 I S. 2035) werden die in § 1 AStG enthaltenen innerstaatlichen Verrechnungspreisvorschriften erstmals einer größeren Reform seit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 unterzogen. Es war zu erwarten gewesen, dass die Finanzverwaltung zeitnah Hinweise veröffentlichen wird, die die verwaltungsseitige Auslegung der neuen Verrechnungspreisvorschriften anweisen. Dass die Finanzverwaltung dabei mit 44 Seiten auskommt, erstaunt ein wenig, aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail. [i]VWG Verrechnungspreise als Klammer für alle Verrechnungspreiserlasse Die neuen VWG Verrechnungspreise v.  (NWB BAAAH-83917) dienen als Klammer für die Anwendung und Auslegung der Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Fremdvergleichsgrundsatz, d. h. diese verweisen teilweise auf weiterführende Verwaltungserlasse zu Spezialthemen für die Prüfung von Verrechnungspreisen, enthalten aber auch selbst grundlegende Ausführungen zur Einkünfteberichtigung nach § 1 AStG. Die VWG Verrechnungspreise verzichten auf langatmige Wiedergaben von Gesetzestexten mit anderen Worten und gehen auch erstaunlich wenig auf die S. 3056Auslegung der einzelnen gesetzlichen Verrechnungspreisvorschriften ein. Diese Aufgabe wird dann wohl im Wesentlichen den AStG-Kommentaren überlassen. Die VWG Verrechnungspreise gehen vor allem auf Verrechnungspreisfragen ein, die mithilfe der gesetzlichen Regelungen nicht zu lösen sind, woraus sich auch die Frage ableitet, ob es für die dort vertretenen Verwaltungsauffassungen überhaupt hinreichend konkrete Rechtsgrundlagen gibt. Diese Fragestellung soll u. a. nachfolgend näher untersucht werden.