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Latente Steuern – Übersicht
Version 2024.0
Latente Steuern
Wenn zwischen Handels- und Steuerbilanz Wertunterschiede vorhanden sind, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, stellt sich die Frage, ob hierfür in der Handelsbilanz aktive bzw. passive latente Steuern auszuweisen sind.
Dabei besteht für Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften sowie bestimmte publizitätspflichtige Unternehmen in der Handelsbilanz
für den Ausweis von aktiven latenten Steuern ein Ansatzwahlrecht und
für den Ausweis von passiven latenten Steuern eine Ansatzpflicht.
Werden aktive latente Steuern in der Handelsbilanz ausgewiesen, ist eine Ausschüttungssperre zu beachten.
Diese tabellarische Übersicht bietet einen kompakten Überblick zu dem Themenbereich der aktiven und passiven latenten Steuern und berücksichtigt folgende Aspekte:
Beispiele für das Entstehen latenter Steuern,
Berechnung und Buchung latenter Steuern,
Besonderheiten beim Ausweis von latenten Steuern.
Erhalten Sie mit dieser Übersicht die wichtigsten Information auf den Punkt gebracht und für Ihren Schreibtisch zum ausdruck bereit.
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