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PiR Nr. 6 vom Seite 176

Ein (untaugliches) Valet der Checkliste!

Zum ED/2021/3 „Disclosure Requirements in IFRS Standards – A Pilot Approach“

Prof. Dr. Carsten Theile

Seit rund zehn Jahren beschäftigt sich der IASB mit der Verbesserung seiner Vorschriften zu den Anhangangaben: In veröffentlichten Abschlüssen sollen die wirklich wichtigen Angaben enthalten sein, nicht mehr versteckt zwischen unwichtigen, die aus falsch verstandenem Vollständigkeitsgebaren immer noch dort auftauchen. Einige Standardänderungen hat das schon hervorgebracht, etwa in Bezug auf die Wesentlichkeit. Doch der IASB ist noch immer unzufrieden mit der Offenlegungspraxis und der vorherrschenden Checklistenmentalität, der er nun den Kampf angesagt hat mit Überlegungen zu einem neuen Konzept der Anhangangabevorschriften. Im ED/2021/3 stellt er dieses nun zur Diskussion. Der vorliegende Beitrag ordnet ein, stellt dar und würdigt kritisch.

Kirsch, Anhang (IFRS), infoCenter NWB UAAAC-45529

Kernaussagen
  • Der IASB legt offen und stellt zur Diskussion, wie er künftig die Anhangangabepflichten der Standards entwickeln beziehungsweise verändern will.

  • Kernelement ist die Einführung eines zweistufigen Systems in den Standards: Allgemeine Angabeziele sollen durch spezielle und detaillierte Subziele ergänzt werden, wobei der Informationsnutzen herausgearbeitet und ...

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