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Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Anpassungen an DSGVO zu
Der Bundesrat hat am zahlreichen Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung zugestimmt, die der Bundestag Ende Juni verabschiedet hatte. Damit kann das über 150 Artikel starke "Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU" dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Es greift in 154 Fachgesetze ein und regelt den so genannten bereichsspezifischen Datenschutz. An vielen Stellen passt es Begriffsbestimmungen und Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechten an.
Kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine werden entlastet: Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20 - bisher war...