Kein Rückgängigmachen des im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gebildeten Investitionsabzugsbetrags bei späterer Tätigung der Investition im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters
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Ist ein im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gebildeter Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen, wenn die Investition tatsächlich nicht im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, sondern im Sonderbetriebsvermögen eines ihrer Gesellschafter erfolgt ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
IAAAG-40891