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NWB Nr. 11 vom Seite 760

Wann sind private Bildungsangebote von der Umsatzsteuer befreit?

Konsequenzen einer undurchsichtigen Rechtslage im Kontext der jüngeren Rechtsprechung

Dr. Hans-Martin Grambeck

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bildungsangeboten in nicht staatlicher Trägerschaft ist vermehrt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Der Grund dürfte insbesondere darin zu sehen sein, dass die EU-rechtlichen Vorschriften nach wie vor nicht richtig in das deutsche Umsatzsteuergesetz umgesetzt worden sind. Weil sich Steuerpflichtige auf das für sie günstigere EU-Recht berufen können, eröffnet dies bis auf Weiteres Gestaltungsmöglichkeiten. Auch im Interesse der Rechtsvereinheitlichung und -sicherheit ist eine Gesetzesanpassung unvermeidlich.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Ausgangslage

1. Unterschiedliche Regelungen im EU-Recht und im deutschen Umsatzsteuergesetz

Die (bereits auf den ersten Blick) unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und im deutschen Umsatzsteuergesetz stellen sich folgendermaßen dar:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
[i]Regelungen im UStG ≠ Regelungen in der MwStSystRLArt. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL
(„Die Mitgliedstaaten befreien folgende Umsätze von der Steuer:“)
§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG
(„Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:“)
Erziehung von Kindern...