Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 7d Erhöhte Absetzungen für Wirtschaftsgüter, die dem Umweltschutz dienen (weggefallen)
Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die Vorschrift zielte auf die Förderung von Wirtschaftsgütern, die dem Umweltschutz dienen. Die erhöhten Absetzungen konnten im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung bis zu 60 % und in den folgenden Jahren bis zur vollen Absetzung 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Das Gesetz zur Änderung des EStG und des InvZulG v. fügte § 7d in das EStG ein und löste §§ 79, 82, 82e EStDV ab. Die Norm galt für Wirtschaftsgüter, die nach dem angeschafft oder hergestellt wurden. Die Förderung ist ausgelaufen. Die zu begünstigenden Wirtschaftsgüter mussten bis zum angeschafft oder hergestellt worden sein. Eine spezifische Begünstigung für Wirtschaftsgüter, die dem Umweltschutz dienen, fehlt derzeit im EStG.