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Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge; Wahl der Zuflussbesteuerung; Halbeinkünfteverfahren
(1) Bei Veräußerung einer Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG und Wahl zur Zuflussbesteuerung (entsprechend R 140 Abs. 7 i. V. mit R 139 11 EStR 2001) richtet sich die Besteuerung nach dem im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Recht (entgegen NWB BAAAB-25355, BStBl 2004 I S. 1187 = StuB 2004 S. 743 NWB HAAAB-62328). (2) § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c Satz 1 EStG ist bei einer Veräußerung gegen wiederkehrende Leistung und Wahl der Zuflussbesteuerung anwendbar, auch wenn die Veräußerung vor Einführung des Halbeinkünfteverfahrens stattgefunden hat, wenn im Zeitpunkt des Zuflusses für laufende Ausschüttungen aus der Gesellschaft das Halbeinkünfteverfahren anwendbar gewesen wäre (Bezug: § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 24 Nr. 2, § 52 Abs. 4b Nr. 2 EStG).
Bei einer vor dem erfolgten Veräußerung einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG gegen ...BStBl 2004 I S. 1187