Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Kapitalertragsteuer bei Leistungen eines BgA
Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben zu mehreren Auslegungsfragen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG Stellung genommen, soweit Betriebe gewerblicher Art (BgA) Schuldner der in der Vorschrift genannten Kapitalerträge sind ( NWB VAAAE-82486).
Hintergrund: Durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) vom (BStBl 2000 I S. 1428) und das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG) vom (BStBl 2002 I S. 35) sind in § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts neue Einkommenstatbestände eingeführt worden. Zu Kapitaleinkünften der Trägerkörperschaft werden u. a. Leistungen eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit, z. B. Sparkassen qualifiziert. Diese Einkunftstatbestände führen nach § 2 Nr. 2 KStG zu einer beschränkten Steuerpflicht mit einer Kapitalertragsteuer...