Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
„Ein Gespräch über eine Gebührenerhöhung mag unangenehm sein, ist aber notwendig”
Interview mit BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken über die neue StBVV
Nach 14 Jahren des Stillstands bei der Vergütung können Steuerberater nun höhere Sätze abrechnen. Die Hauptfrage bleibt, wie sich diese bei der Mandantschaft durchsetzen lassen.
Herr Dr. Vinken, nach 14 Jahren wird die Steuerberatergebührenverordnung wieder angepasst. Auf einen Punkt schauen viele Steuerberater als erstes: Die Zeitgebühr für ihre Tätigkeit. Es ist zwar eine satte Erhöhung von 38 bis 92 Euro auf 60 bis 140 Euro die Stunde zu verzeichnen, gleichwohl liegen auch diese Stundensätze noch weit unter den üblichen Stundensätzen der Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte für Steuerrecht. Bleibt der Steuerberater auch nach der Reform weiterhin gegenüber diesen Berufen ein „Berater zweiter Klasse”? Muss die Arbeit des Steuerberaters nicht mehr wert sein?
Zuallererst muss man sagen: Die neue Steuerberatervergütungsverordnung – sie hat ja jetzt ihren Namen geändert – ist ein Riesenerfolg für den Berufsstand. Wir haben jahrelang gekämpft, diese Verordnung durchzusetzen und jetzt hat es geklappt, weil wir uns mit unseren Argumenten durchsetzen konnten. Die Zeitgebühren, die Sie ansprechen, sind ja nur ein kleiner Teil davon: Sie greifen nur in den wenigen Fällen, in denen die Vergütu...