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NWB Nr. 45 vom Seite 3775

Wie ungenügend aufgeklärte Fondsanleger ihr Geld zurückbekommen

Schadensersatzansprüche gegenüber Banken

Wolfgang Sietzy

Seit einigen Jahren wird in der Presse und in einschlägigen Fachpublikationen viel über das Thema „Bankenhaftung” berichtet. Allerdings geht es dabei häufig um Probleme der sehr speziellen und häufig nur schwer durchsetzbaren Prospekthaftung. Außerdem ist in der Praxis oft diejenige Gesellschaft, die Fonds aufgelegt hat und daher für die Prospektangaben haftet, in Insolvenz gefallen. Zudem sind die kurzen Verjährungsfristen der Prospekthaftung zu beachten. Daneben wird, gerade in letzter Zeit, öfter die ungenügende Aufklärung bei dem Verkauf und der Gestaltung komplexer Finanzinstrumente thematisiert. Zu wenig Beachtung findet der Fall des ganz normalen Erwerbs von durch Banken vermittelten Beteiligungen und sonstigen Anlageprodukten, von denen sich der Anleger wieder trennen möchte, insbesondere natürlich dann, wenn sich diese Anlagen negativ entwickelt haben. Wenn für das Zeichnen solcher Anlagen Provisionen an die vermittelnden Banken geflossen sind, ohne dass der Anleger darüber informiert wurde, kann dieser von seiner Bank Schadensersatz verlangen und im Ergebnis seine Anteile gegen Erstattung der Einlage zuzüglich Nebenkosten zurückgeben. Über ...