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Virtuelle Grundstücke und Währungen im Metaverse
Ansatz, Ausweis und Bewertung
Virtuelle Vermögenwerte (crypto assets) sind praktisch und publizistisch auf dem Vormarsch. Der IASB mit einer Stellungnahme des IFRIC, die EFRAG mit einem Diskussionspapier, das amerikanische Wirtschaftsprüferinstitut (AICPA) mit einer Handreichung zur Prüfung, das BMF mit einem Schreiben zur Besteuerung haben sich bereits geäußert. Der Fokus liegt dabei zumeist auf an börsenähnlichen Marktplätzen gehandelten virtuellen Währungen wie Bitcoins, Ether usw. Weniger Aufmerksamkeit haben bisher nicht fungible virtuelle Vermögenswerte erhalten. Ihre Bedeutung nimmt aber mit der Etablierung von virtuellen Welten (Metaverse) rapide zu. Welche Bilanzierungsprobleme sich in solchen virtuellen Welten stellen, untersucht der Beitrag.
Krüger, Token, ICOs, Krypto-Währungen, in: Prinz/Kanzler
(Hrsg.), Handbuch Bilanzsteuerrecht, 4. Aufl. 2021,
Rz. 1228,
NWB YAAAH-92815
Das Recht auf immerwährende Nutzung virtueller Grundstücke ist weder lease noch Rechnungsabgrenzungsposten, sondern immaterieller Vermögenswert.
Der Vermögenswert ist (faktisches Wahlrecht) planmäßig oder (impairment-only) nur außerplanmäßig abzuschreiben.
Aus (Teil-)Verkauf des Grundstücks ...