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Einkommensteuer | Gewinnerhöhende Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage bei Verschmelzung (BFH)
Wird eine GmbH unter
Buchwertfortführung zu einem steuerlichen Übertragungsstichtag, der dem Tag
nachfolgt, zu dem auch das vierte reguläre Wirtschaftsjahr nach Bildung einer
Rücklage nach
§ 6b EStG
endet, verschmolzen, ist die Auflösung der Rücklage (§ 6b Abs. 3 Satz 5
EStG) in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden
Gesellschaft vorzunehmen (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob eine Rücklage nach § 6b des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr 2011 geltenden Fassung (EStG) bei einer Rechtsvorgängerin einkommenserhöhend aufzulösen ist, wenn sich dem Tag des Ablaufs der (bei ihr ungenutzten) Reinvestitionsfrist der Stichtag einer rückwirkenden Verschmelzung auf eine Rechtsnachfolgerin, deren Tochtergesellschaft investiert, unmittelbar anschließt (z...