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Track 16 | Grunderwerbsteuer: Qualifizierung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims als Gebäude
Ein auf einer Mietparzelle auf einem Campingplatz stehendes Mobilheim kann bei einer festen Verankerung auf dem Grundstück und einer beabsichtigten Dauernutzung zu Ferienzwecken steuerlich als Gebäude zu qualifizieren sein. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des FG Schleswig-Holstein auch dann, wenn das Mobilheim auf einem Fahrgestell ohne Straßenzulassung steht.
Ein interessantes Urteil zur Grunderwerbsteuer für Gebäude auf fremdem Grund und Boden haben wir für Sie noch parat. Das Schleswig-Holsteinische FG hat nämlich entschieden: Ein auf einer gemieteten Parzelle auf einem Campingplatz stehendes Mobilheim kann steuerlich als Gebäude zu qualifizieren sein. Vorausgesetzt: Es ist mit dem Grundstück fest verankert und soll dauerhaft zu Ferienzwecken genutzt werden. Dies gilt – so die Steuerrichter aus Kiel – auch dann, wenn das Mobilheim – wie das häufig der Fall ist – auf einem Fahrgestell ohne Straßenzulassung steht.
Der steuerliche Begriff eines Gebäudes ist gesetzlich nicht definiert. Einigkeit besteht jedoch darüber, dass er nicht mit dem zivilrechtlichen Gebäudebegriff gleichzusetzen ist. Demnach muss ein Gebäude nicht zwangsläufig wesent...