Zu den Voraussetzungen der Bildung eines Investitionsabzugsbetrages.
Der Umstand, dass sich ein Stpfl. erst unter dem Eindruck der Mehrergebnisse aus einer Außenprüfung zur Inanspruchnahme eines
Investitionsabzugsbetrags entschlossen hat, lässt nicht den Schluss auf das Fehlen der Investitionsabsicht zum maßgeblichen
Bilanzstichtag zu.
Das Wahlrecht zur Inanspruchnahme des IAB gehört zu den Wahlrechten, die formell bis zum Eintritt der Bestandskraft der derjenigen
Steuerfestsetzungen ausgeübt werden können, auf welche sie sich auswirken sollen.
Fundstelle(n): AO-StB 2018 S. 181 Nr. 6 BB 2017 S. 3056 Nr. 51 EFG 2018 S. 30 Nr. 1 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2019 S. 680 HAAAG-64001
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