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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 398

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Wichtige Änderungen für die Prüfung und Praxis

Christian Merker

Nachdem der Bundestag am das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens auf den Weg gebracht hatte, erteilte der Bundesrat am seine Zustimmung. Zweifellos wird das Besteuerungsverfahren an vielen Stellen modernisiert und die seit Jahren fortschreitende technische Entwicklung findet nunmehr auch ihren Niederschlag in der Abgabenordnung. Gleichwohl drängt sich an mehreren Stellen des Gesetzes der Eindruck auf, dass hintergründig auf die angespannte Personalsituation in den Finanzämtern reagiert werden soll. Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über wesentliche verfahrensrechtliche Änderungen in der AO und ausgewählte Neuerungen im Rahmen des EStG.

I. Abgabe der Steuererklärung

1. Frist für die Abgabe von Steuererklärungen

War es bisher der 31. 5. des Kj., der für das Fristende für die Abgabe der Steuererklärung für nicht beratene Stpfl. stand, wird es erstmals für die Steuererklärung 2018 der 31. 7. sein ( § 149 Abs. 2 AO). Der Gesetzgeber hat die Frist verlängert, weil viele für die Steuererklärung und -festsetzung relevanten Daten von den mitteilungspflichtigen Stellen erst zum Ablauf des Monats Februar des Folgejahres übermittelt werden. Damit sind die Erklärungspflichtigen regelmäßig e...