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Patronatserklärungen in Handelsbilanz und Überschuldungsprüfung
Bestandsaufnahme und Thesen
In der Unternehmenspraxis spielen sog. harte Patronatserklärungen als Sicherungsmittel und als Sanierungsinstrument eine wichtige Rolle. Wie so Vieles im Recht der Kreditsicherheiten sind auch Patronatserklärungen ein Erzeugnis der Praxis. Sie gelten als wenig aufwendig und haben den Vorteil, ohne komplizierte Formulierungen auszukommen. Allerdings sind sie deshalb auch mit vielen Unsicherheiten behaftet. Der wirkliche Wille ist aufgrund der Formulierung oft nicht sofort erkennbar. Deshalb muss im Rahmen der Bilanzierung eine Auslegung und Interpretation des tatsächlich Gewollten der Beteiligten vorgenommen werden. Für den Bilanzierenden stellt sich die Frage der rechtlichen Würdigung und der bilanziellen Abbildung von Patronatserklärungen. Insbesondere in der Überschuldungsprüfung kann dies über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entscheiden. Bei der Würdigung dieser Problematik sind Rechtsprechung und Literatur zu Ergebnissen gelangt, die unterschiedlicher kaum sein können. Der nachfolgende Beitrag will die Unsicherheiten bezüglich der bilanziellen Abbildung mindern.
Zeidler/Mißbach, LEXIKON, Rückstellungen: Bürgschaft NWB DAAAC-42506
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