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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 1139/11 EFG 2011 S. 2111 Nr. 23

Gesetze: UStG § 3 Abs. 1, UStG § 4 Abs. 1 Nr. 1a, UStG § 6

Begriff des Gegenstands einer (Ausfuhr-) Lieferung in Bezug auf Implantate

Leitsatz

1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Implantate (wie etwa „Nägel”), die einem aus einem Drittland stammenden Patienten in einer Operation in einen Knochen eingesetzt werden, mit der Rückkehr des Patienten in seine ausländische Heimat nicht Gegenstand einer steuerfreien Ausfuhrlieferung sein können.

2. Die implantierten Gegenstände verlieren ihre für eine (Ausfuhr-)Lieferung im umsatzsteuerlichen Sinne erforderliche Verkehrsfähigkeit durch die untrennbare Verbindung mit dem menschlichen Körper.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 2111 Nr. 23
HAAAD-87436

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