Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anpassung der Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze an das SEStEG
Ent- und Verstrickung bei Überführung von Wirtschaftsgütern in und aus Betriebsstätten
[i] BMF, Schreiben v. 25. 8. 2009, BStBl 2009 I S. 888Mit Schreiben v. hat das BMF die Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze geändert, um diese an die Regelungen des SEStEG aus dem Jahr 2006 anzupassen. Hauptgegenstand der Änderungen ist die Auslegung des durch das SEStEG eingeführten allgemeinen Entstrickungstatbestands. [i]NWB EN-Nr. 771/2009 NWB SAAAD-27763 Die Finanzverwaltung bleibt dabei konsequent bei ihrer Auffassung, dass die Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten zur Realisierung stiller Reserven führt. Nachfolgend werden die [i]Raupach/Pohl, Praxis des Internationalen Steuerrechts, NWB, 2009. ISBN: 978-3-482-59901-9Änderungen der Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze im Einzelnen erläutert und einer kritischen Würdigung unterzogen.
I. Allgemeiner Ent- und Verstrickungstatbestand
Mit dem SEStEG (Gesetzliche Kodifizierung im SEStEG, BGBl 2006 I S. 2782) sind erstmals allgemeine Regelungen zur Entstrickung, d. h. dem Verlust oder der Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts, und zur Verstrickung, d. h. der Begründung des deutschen Besteuerungsrechts, gesetzlich kodifiziert worden.
1. Gesetzliche Regelung
[i]Überführung in Betriebsstätten als HauptanwendungsfallDer allgemeine Entstrickungstatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG sieht vor, dass der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts in B...