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BBB Nr. 8 vom Seite 232

Berater und Beratungsverhältnis in Krise und Insolvenz

Honorierung und haftungsrechtliche Konsequenzen

von WP/StB Dipl.-Kfm. Christoph Hillebrand, Köln

Kommt der Mandant in eine Krise, stellt sich für Sie häufig die Frage, wie Sie sich selbst verhalten sollen, auf was Sie den Mandanten aufmerksam machen müssen, und – insbesondere – wie Sie Ihren Honoraranspruch durchsetzen. Neben diesen Fragen gilt es aber auch, sich vor zivilrechtlichen und strafrechtlichen Ansprüchen nicht nur des Mandanten, sondern auch Dritter zu stützen. Im Rahmen dieses Aufsatzes soll den oben genannten Fragen nachgegangen und aufgezeigt werden, wie Sie sich als Berater in der Krisensituation des Mandanten am besten verhalten.

I. Laufendes Mandatsverhältnis versus Spezialberatung

Kommt der Mandant in eine Krise, die möglicherweise in der Insolvenz endet, müssen Sie sich fragen, ob Sie den fachlichen Anforderungen in dieser besonderen Situation noch gewachsen sind.

Zum einen gilt es, den Mandanten über insolvenzrechtliche Konsequenzen aufzuklären, und zum anderen heißt es, krisen- und insolvenzrechtliche Besonderheiten zu kennen und umzusetzen. So müssen Sie in der Krise in der Lage sein, einen ordnungsgemäßen Überschuldungs­status aufzustellen, der nichts mit handelsrechtlicher Rechnungslegung und den dort angewandten P...