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Rückstellungen: Abschlussgebühren
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Bausparkassen verlangen von ihren Sparern bei Abschluss eines Bausparvertrags eine Abschlussgebühr. Nach dem ist eine solche Vertragsklausel rechtmäßig. Bei der Ausgestaltung der Abschlussgebühr bieten die Bausparkassen unterschiedliche Tarife an. Gemeinsames Merkmal aller Tarife ist, dass der Bausparer einen Rechtsanspruch auf einen bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Darlehensanspruch zu bestimmten Konditionen erhält, sobald sein Ansparguthaben eine bestimmte Höhe (Zuteilung) erreicht hat. Unterschiede gibt es insbesondere bei der Behandlung der Abschlussgebühr.
Bei einigen Modellen werden diese Gebühren zurückgezahlt, wenn der Bausparer endgültig auf seinen Darlehensanspruch verzichtet. Bei anderen wird die Gebühr auf ein Disagio angerechnet, das bei Darlehensauszahlung fällig ist. In anderen Fällen verfällt der Anspruch ohne andere Gegenleistung, dafür erhält der Bausparer z. B. die Zusage auf günstigere Zinskonditionen.
1. Rückzahlung der Gebühren bei endgültigem Darlehensverzicht
Eine ungewisse Verbindlichkeit ist eine...