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Bewertung von Beteiligungen gem. IDW RS HFA 10
Wertminderungstests bei der Jahresabschlusserstellung
Bei der Bewertung von Beteiligungen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses ist insbesondere die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses„ (IDW RS HFA 10) zu beachten, die am vom Hauptfachausschuss verabschiedet wurde. Aufgrund der Neufassung des IDW S 1 wurde der IDW RS HFA 10 entsprechend angepasst und berücksichtigt nun in der Fassung vom sämtliche Neuerungen der Unternehmensbewertung nach IDW S 1. Die Autoren haben bereits in BBK Nr. 7/2006 F. 28 S. 1327 ff. zu der Unternehmensbewertung nach IDW S 1 Stellung genommen. Im folgenden Beitrag werden die wesentlichen Regelungsinhalte des IDW RS HFA 10 anhand von zwei Praxisbeispielen dargestellt.
I. Vorbemerkungen
Die Frage des Ansatzes und der Bewertung von Beteiligungen stellt sich für den Ersteller eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses mindestens einmal im Geschäftsjahr. S. 872
Unter Beachtung des handelsrechtlichen Niederstwertprinzips gem. §§ 253 Abs. 2, 279 Abs. 1 HGB hat er zu prüfen, ob der Beteiligung am Abschlussstichta...